Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Pfötchenliebe - 

Mobile Katzenbetreuung im Rheingau-Taunus-Kreis

 

1. Geltungsbereich der AGB
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleitungsfirma Pfötchenliebe – Mobile Katzenbetreuung im Rheingau-Taunus-Kreis – nachstehend -Tierbetreuer- genannt mit seinem Vertragspartner – nachstehend Tierhalter – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welchen von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Sollen konkrete abweichende Vereinbarungen im Einzelfall gelten, dann müssen diese vor Auftragserteilung schriftlich vom Tierbetreuer bestätigt werden.

2. Vertragsgegenstand
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerlichen Belange trägt der Tierbetreuer selbst Sorge und stellt den Tierhalter von evtl. Verpflichtungen frei. Es steht dem Tierbetreuer frei, auch für andere Tierhalter tätig zu werden.

3. Dienstleistungen
Der Tierbetreuer erbringt folgende Dienstleistungen: Mobile Vor-Ort-Katzenbetreuung. Der Tierbetreuer ist dazu berechtigt, das vorhandene Angebot an Dienstleistungen zu erweitern, zu ändern oder von diesen abzuweichen.

4. Vertragsschluss
Anfragen von Kunden beim Tierbetreuer sind grundsätzlich unverbindlich und kostenlos. Besteht seitens des Kunden ein Auftragswunsch, findet ein unentgeltlicher Kennenlerntermin statt. Erteilt der Kunde den Auftrag, kommt der Dienstleistungsvertrag (Vereinbarung der Katzenbetreuung) zustande und wird von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Sofern der Kunde Folgeaufträge an den Tierbetreuer vergibt, ist hierfür kein weiterer Vertrag notwendig. Diese Aufträge werden in einer Auftragsliste erfasst und dem Tierhalter per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Tierhalter bestätigt dem Tierbetreuer nach Erhalt der Auftragsliste die weitere Betreuung schriftlich.

5. Dauer der Dienstleistung
Die Dauer der Vereinbarung der Katzenbetreuung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Wünscht der Tierhalter einer Verlängerung, ist dies grundsätzlich möglich, kann jedoch aufgrund anderer Terminvereinbarungen nicht garantiert werden.

6. Kündigung der Vereinbarung zur Katzenbetreuung
Die geschlossene Vereinbarung kann grundsätzlich mit einer Frist von drei Werktagen wechselseitig gekündigt werden. Der Tierbetreuer sichert jedoch zu, dass keine Kündigung zu Unzeiten vorgenommen wird (z.B. bei Urlaubsbetreuungen während des laufenden Urlaubs).

7. Rücktrittsrecht
Beide Vertragspartner haben ein Rücktrittsrecht. Dieses kann bei außerordentlichen Gründen in Anspruch genommen werden, z.B. unzumutbarem Verhalten, Unehrlichkeit, Unsauberkeit, Gewissenskonflikten. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind Krankheit, Urlaub oder Höhere Gewalt.

8. Stornierung des Vertrages
Für die Stornierung des Betreuungsangebotes gelten folgende Regelungen:

Stornierung bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn                                30% des Gesamtpreises
Stornierung bis 20 Tage vor Betreuungsbeginn                                40% des Gesamtpreises
Stornierung bis 10 Tage vor Betreuungsbeginn                                50% des Gesamtpreises
Stornierung bis 5 Tage vor Betreuungsbeginn                                  60% des Gesamtpreises
Stornierung bis 1 Tag vor Betreuungsbeginn                                    80% des Gesamtpreises
Bei Nicht-Antritt der Betreuung durch den Kunden ohne Absage     100% des Gesamt-preises

Die Stornierung muss in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgen. Die Stornierungskosten werden mit der Anzahlung verrechnet.

9. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Betreuungs-Dienstleistungen. Die aktuelle Preisliste ist Bestandteil der Vereinbarung zur Katzenbetreuung und kann auf der Homepage von Pfötchenliebe – Mobile Katzenbetreuung im Rheingau-Taunus-Kreis eingesehen werden. Aufgrund der gebuchten Dienstleistung und der geschlossenen Vereinbarung erfolgt die Rechnungsstellung. Die Rechnung kann in bar oder per Überweisung beglichen werden. Bei Barzahlung erhält der Tierhalter eine ordnungsgemäße Quittung.
Es gelten je nach Vereinbarung folgende Zahlungsmöglichkeiten:

Monatlich im Voraus zum (….)
Einmalig zum …..(vereinbarten Termin).
Bei Urlaubsbetreuung: 100% des Gesamtbetrages spätestens fünf Tage vor Antritt der Leistung.

Der Zahlungsverzug setzt nach Überschreitung der Zahlungsfrist ein. Der Tierbetreuer behält sich bei Zahlungsverzug vor, die Leistung ohne weitere Vorankündigung einzustellen und im Fall einer Mahnung 5,00 € Mahnkosten in Rechnung zu stellen.

10. Rechte und Pflichten, Haftung
Der Tierbetreuer versichert, dass die in dem Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen in seriöser, fürsorglicher und vertrauenswürdiger Weise ausgeführt werden und dabei den Bestimmungen des §11TSCHG sowie dessen Nebenbestimmung Folge zu leisten.

Notfall/Tierarzt
Der Tierbetreuer ist berechtigt, die betreuten Haustiere im Notfall oder wenn dies aus seiner Sicht notwendig ist, in tierärztliche Behandlung zu geben. Der Tierhalter willigt ein, dass der Tierbetreuer das Tier/die Tiere im Auftrag des Tierhalters/Besitzers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die entstehenden Kosten sowie die Kosten der damit verbundenen Arbeitszeit trägt ausschließlich der Tierhalter/Besitzer. Ist der angegebene Tierarzt des Tierhalters nicht anzutreffen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt, einen anderen Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen. Der Tierbetreuer verpflichtet sich, den Tierhalter so schnell wie möglich über Krankheitssymptome, eine erfolgreiche tierärztliche Behandlung, entlaufen und/oder ein Versterben des Tieres/der Tiere zu informieren. Der Tierbetreuer ist verpflichtet, alle Angaben und Daten vom Tierhalter vertraulich zu behandeln. Ausgenommen hiervon ist eine notwendige Datenangabe bei einem Tierarztbesuch.

Zugang zu Räumlichkeiten
Der Tierhalter hat dem Tierbetreuer Zugang zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, die für die Ausführung der Dienstleistungserbringung notwendig sind. Erfolgt dies durch Schlüsselübergabe, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung für einen etwaigen Verlust. Die Tierbetreuer übergibt dem Tierhalter den Schlüssel bei Beendigung der Betreuung. Der Tierbetreuer wird die Räumlichkeiten des Tierhalters ausschließlich zur Betreuung der Tiere betreten. Nach dem Verlassen des Hauses oder der Wohnung vergewissert sich der Tierbetreuer, dass die Räumlichkeiten verschlossen sind. Wertsachen und Bargeld in den Räumlichkeiten des Tierhalters sind unter Verschluss zu halten. Pfötchenliebe übernimmt keine Verantwortung und Haftung für fehlende Wertsachen und Bargeld, deren Entwendung durch Dritte verursacht wurde. Personen, die während der Betreuungszeit und der Abwesenheit des Tierhalters Zutritt zum Haus oder der Wohnung haben, sind dem Tierbetreuer schriftlich bei Vertragsunterzeichnung mitzuteilen.

Zusicherung des Kunden
Der Tierhalter versichert, dass die von ihm gemachten Angaben im Tierbetreuungsvertrag wahr sind und wird den Tierbetreuer unverzüglich informieren, soweit sich Änderungen ergeben. Der Tierhalter versichert, dass die dem Tierbetreuer überlassenen Tiere gesund, ungezieferfrei, frei von ansteckenden Krankheiten sowie nach aktuellem Stand geimpft (optional haftpflichtversichert) sind. Der Tierbetreuer erhält Einsicht in den Impfpass. Der Tierbetreuer muss über alle Umstände bezüglich Krankheiten (Medikamentenverabreichung etc.) oder Verhaltensauffälligkeiten der Haustiere informiert werden.

Haftungsregelung
Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter/Besitzer Tierhalter im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung): Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Für Schäden, die das Tier/die Tiere während der vereinbarten Zeit erleiden oder bei Dritten anrichtet/anrichten könnte/n, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung.

834 BGB Haftung des Tieraufsehers
Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im §833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Die Haftung des Tierbetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schadenersatzansprüche, die nicht auf einer solchen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und Pfötchenliebe kein grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet.

Eintretende Schäden durch zu betreuende Tiere
Richtet das zu betreuende Tier beim Tierbetreuer Schäden an (z.B. angeknabberte Kleidung etc.) so haftet alleine der Tierhalter/Eigentümer. Alle notwendigen Gegenstände zur Ausführung der Tierbetreuung sind vom Tierhalter/Eigentümer zu stellen und im Falle des Verschleißes zu ersetzen.

Futter und Zubehör
Der Tierhalter stellt für die Betreuungszeit ausreichen Futter, Futter- und Wassernäpfe, Katzentoilette, Streu, evtl. Medikamente und Reinigungsmittel (Besen, Schaufel, Spülmittel, Müllbeutel etc.) zur Verfügung. Sollte das Futter oder das Zubehör nicht ausreichen, dann ist der Tierbetreuer berechtigt, dieses einzukaufen. Die entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Tierhalter/Eigentümer. Dieses wird in Rechnung gestellt und der Kauf per Quittung nachgewiesen.

Verhinderung des Tierbetreuers
Im Falle eines persönlichen Notfalles, bei Krankheit des Tierbetreuers oder bei unvorhergesehenen Witterungsverhältnissen, ist dieser berechtigt eine andere, qualifizierte Person für die Ausführung der Dienstleistung zu beauftragen. In einem solchen Fall bedarf es keiner vorherigen Absprache. Im Fall eines Unwetters oder Naturkatastrophe ist es dem Tierbetreuer überlassen, nach pflichtgemäßem Ermessen die Dienstleistung durchzuführen (sofern keine anderen schriftlichen Anweisungen vom Kunden vorliegen und die Umstände die Einhaltung dieser Anweisung erlauben).

Abwesenheit des Kunden
Der Tierhalter verpflichtet sich dazu, den Tierbetreuer umgehend nach seiner Rückkehr oder im Falle einer Rückkehränderung per Telefon oder per E-Mail zu kontaktieren. Dem Tierbetreuer steht es zu, den Tierbetreuungsvertrag bis zur Benachrichtigung über die Kundenrückkehr weiter auszuführen, um die überlassenen Haustiere vor den Konsequenzen einer unerwarteten Hinauszögerung zu schützen. Für solche Besuche fällt der volle Tagespreis der gebuchten Leistung an.

11. Preise
Für die Berechnung sind die gültigen Preise anzuwenden, die in der Vereinbarung zur Katzenbetreuung aufgeführt sind oder auf der Website von Pfötchenliebe eingesehen werden können. Preisabweichungen sind möglich. Diese richten sich nach Bedarf und Aufwand der Betreuung. Diese werden in einem individuellen Angebot berechnet und unterbreitet. Die Kosten für die An-/Abfahrt betragen ab dem 5. Kilometer 0,40 € pro Kilometer. Möglich sind Betreuungen ab Standort Wiesbadener Str. 17a, 65510 Idstein bis ca. 20 Autominuten zum Kunden (gemessen nach Google Maps). Nach aktuell gültiger Rechtsprechung können Tierbetreuungskosten einschl. des anfallenden Kilometergeldes bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden (haushaltsnahe Dienstleistung). Voraussetzung hierfür ist die unbare Zahlung (Überweisung).

12. Datenerfassung, Datenschutz, Vertraulichkeit
Zur Verfügung gestellte Kundendaten (Vereinbarung zur Katzenbetreuung, Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Kommunikation über Whats App), werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet. Die Informationen werden in einer Kundendatei eingegeben, die alle notwendigen Daten zum Tier/den Tieren und dem Tierhalter beinhaltet, die für die Tierbetreuung und die Rechnungsstellung notwendig sind. Der Kunde wird gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Vertragsdurchführung durch Pfötchenliebe – Mobile Katzenbetreuung im Rheingau-Taunus-Kreis gespeichert, maschinell verarbeitet und ggf. an Mitarbeiter weitergeleitet werden, die in Vertretung die Tierbetreuung übernehmen. Der Tierbetreuer sichert die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten zu. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich der Tierbetreuer alle Daten nach Ablauf von sechs Monaten zu löschen und etwaige Dritte hierzu ebenfalls zu verpflichten. Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Kunde/Tierhalter bestätigt mit seiner Unterschrift die AGBs von Pfötchenliebe – Mobile Katzenbetreuung im Rheingau-Taunus-Kreis gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Eine schriftliche Ausführung der AGBs ist Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrages und wird diesem hinzugefügt. 

13. Sonstiges
Der Tierbesitzer erlaubt Pfötchenliebe – Mobile Katzenbetreuung im Rheingau-Taunus-Kreis Fotos des Tieres/der Tiere in den sozialen Medien und auf der Homepage zu veröffentlichen (natürlich ohne Nennung des Besitzernamens). Möchten der Tierbesitzer die Tätigkeiten des Tierbetreuers mit einer Webcam überwachen, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung. Heimlich angefertigte Videoaufnahmen verletzen das Allgemeine Persönlichkeitsecht des Gefilmten. Dies kann zivilrechtlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Betroffenen in nicht unerheblicher Höhe nach sich ziehen.

14. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Kunden/Tierhalters bzw. der Aufenthaltsort des Tieres. Gerichtsstand ist für beide Parteien ist das Amtsgericht Idstein.

15. Schlussbestimmungen 
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen dieses Vertrages und der AGB unberührt und behalten ihre Gültigkeit. 
 
 
Stand: 01.06.2023